Service


Erstattung

Osteopathie gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse. Je nach Tarif,
übernehmen viele private Krankenkassen oder auch Krankenzusatzversicherungen die Kosten.
Ansonsten muss eine osteopathische Behandlung grundsätzlich selbst bezahlt werden.

Neu:

Seit Anfang 2012 beteiligen sich aber auch immer mehr gesetzliche Krankenkassen an den Kosten der
osteopathischen Behandlung.

informieren Sie sich bitte vorher bei Ihrer Krankenkasse

Listen der gesetzlichen Krankenkassen
die sich an den Kosten für Osteopathie beteiligen, finden Sie zum Beispiel unter:

Osteokompass www.osteokompass.de

Bundesverband Osteopathie e.V. www.bv-osteopathie.de

Voraussetzungen

Die Kosten für eine osteopathische Behandlung werden meist erst (teilweise )von den gesetzlichen
Krankenkassen übernommen, wenn ein Arzt die osteopathische Behandlung verordnet hat. Sie benötigen
daher ein ärztliches Rezept.
Außerdem muss der Therapeut eine qualitätsgesicherte Ausbildung nachweisen. Akzeptiert werden
Osteopathen, die entweder Mitglied eines Verbandes der Osteopathen sind oder eine Ausbildung
absolviert hat, die zum Beitritt in diesen Verbänden berechtigt. (Im Bundesverband Osteopathie e.V.
bin ich Mitglied)

Die Abrechnung erfolgt dann, wie bei Privatpatienten. Das heißt, Sie strecken die Kosten für die
Behandlung vor und reichen im Anschluss die Rechnung zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei
Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein.

Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH)